Was ist legal?

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legal illegal

Funkempfänger haben teilweise einen großen Empfangsbereich. Funkscanner decken oft zwischen Langwelle bis 2000 MHz alles lückenlos ab. Aber was darf man empfangen und was nicht?

Besitz ist ok aber...

Du darfst Dir z.B. einen Funkscanner kaufen. Radio hören damit ist auch ok. Aber was ist mit Polizeifunk? Da sieht es in Deutschland nicht gut aus.

Das darfst Du NICHT abhören!

  • Polizeifunk
  • BOS (Behördenfunk), also Krankenwagen, Feuerwehr z.B.
  • Flugfunk

Leider senden auch Funkscanner durch die Frequenzmodulation schwache Funksignale aus, die geortet werden können.

Wenn man erwischt wird...

Wie schlimm ist es, wenn Du beim Abhören illegaler Frequenzen erwischt wirst?

  • die Polizei steht plötzlich vor Deiner Tür
  • Dein Funkempfänger wird eingezogen
  • Gerichtsverhandlung
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Mir haben einige Leute berichtet, wie es bei ihnen abgelaufen ist, nachdem sie erwischt wurden. Die obigen Angaben sind also nicht erfunden. Sie sollen Dir auch keine Angst machen. Aber so ist es nunmal in Deutschland. In England z.B. ist alles erlaubt. Auch in den USA. In Belgien ist es wiederum noch strenger als in Deutschland.

Deutsches Gesetz

Link zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen,für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§ 148 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihresEmpfangs einem anderen mitteilt oder 2. entgegen § 90 Abs. 1 Satz 1 eine dort genannte Sendeanlage oder eine sonstige Telekommunikationsanlagea) besitzt oder b) herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 Buchstabe b fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafebis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Fazit: höre keine illegalen Frequenzen ab und speichere diese auf keinen Fall in Deinen Geräten.

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