Legal oder illegal?

Einen Funkscanner oder einen anderen Empfänger darf man zwar besitzen. Aber empfangen darf man deshalb noch lange nicht alles. Und was ist mit kleinen, billigen Funkgeräten? Darf man die zum Senden benutzen, wenn man keine Amateurfunk Lizenz hat?

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Was ist legal: Empfangen mit SDR oder Radio

  • Der Empfang von Funk ist grundsätzlich erlaubt — etwa mit einem SDR-Empfänger, klassischem Radio oder Scanner. Laut Bundesnetzagentur darf „jeder und jede“ mit passiven Funkempfängern empfangen, ohne Lizenz. (Bundesnetzagentur)
  • Man darf also grundsätzlich z. B. Kurzwellen-Rundfunk, internationale Sender, Amateurfunk (sofern nicht verschlüsselt) oder andere öffentlich ausgestrahlte Signale hören, solange diese für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. (50ohm.de) Fragen anklicken = Auflösung
Kurz gesagt: Zuhören ist erlaubt — solange niemand ausdrücklich ausgeschlossen ist und du die empfangenen Nachrichten nicht verbreitest oder missbrauchst.

Wann man eine Lizenz braucht: Sendebetrieb

  • Möchtest du selbst funken — also Signale aussenden — brauchst du in Deutschland eine offizielle Lizenz: eine Amateurfunk-Zulassung mit Rufzeichen. (Bundestag)
  • Die rechtliche Grundlage bildet das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die dazugehörige Amateurfunkverordnung (AFuV). (Bundesnetzagentur)
  • Ohne eine solche Lizenz darf man kein Funksignal senden — weder auf Amateurfunkbändern noch auf anderen Frequenzen.

Was ist verboten bzw. reguliert: Flugfunk, BOS, verschlüsselte Kommunikationen…

  • Viele Funkbereiche sind speziell lizenziert und dem allgemeinen Nutzer oder Hobbyisten nicht zugänglich — etwa der Funk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz BOS-Funk. Diese Frequenzen dürfen ausschließlich von autorisierten Diensten genutzt werden. (Bundesnetzagentur)
  • Auch Funkdienste wie Flugfunk, Bahnfunk oder andere nicht-öffentliche Dienste fallen in der Regel unter spezielle Regeln. Das Abhören dieser Dienste kann rechtlich problematisch sein — insbesondere wenn es sich um verschlüsselte oder nicht-öffentlich bestimmte Kommunikation handelt. (50ohm.de) Fragen anklicken = Auflösung
  • Das Gesetz nennt als Rahmen u.a. das (neuere) Telekommunikation‑Dienste‑Datenschutzgesetz (TTDSG), früher war vieles im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Laut § 5 bzw. §§ betreffend Funk- und Fernmeldedienste dürfen nur bestimmte Arten von Übertragungen gehört bzw. aufgezeichnet werden — u.a. öffentliche Rundfunkangebote oder Amateurfunk. Andere, private oder behördliche Kommunikation dürfen nicht unbefugt mitgehört, verwendet oder weitergegeben werden. (50ohm.de) Fragen anklicken = Auflösung
Wenn du versehentlich etwas empfängst, was nicht für „Öffentlichkeit“ gedacht ist — z. B. BOS, Flugfunk, Behördenkommunikation — darfst du das nicht weiterverbreiten und solltest die Frequenz wechseln.

Warum diese Regelungen existieren

  • Der Funkraum (Frequenzspektrum) ist begrenzt: Damit Dienste wie Flugfunk, BOS, Mobilfunk, Rundfunk etc. störungsfrei funktionieren, müssen bestimmte Frequenzen geschützt und geregelten Nutzern vorbehalten werden. (Bundesministerium für Verkehr)
  • Mit dem Lizenzsystem für Sendeanlagen soll sichergestellt werden, dass nur Personen mit ausreichendem technischen Wissen und Verantwortungsbewusstsein senden — um Rückwirkungen auf andere Funkdienste, Sicherheitsprobleme oder Störungen zu vermeiden. (Bundestag)

Praktische Tipps für Funk-Anfänger in Deutschland

  • Mit einem SDR oder Radio kannst du legal Kurzwelle, internationale Sender oder Amateurfunk hören.
  • Sei dir bewusst: Einfach hören = OK. Senden = nur mit Lizenz.
  • Vermeide bewussten Empfang oder Mitschnitt von BOS, Polizei, Flugfunk etc. — diese sind meist rechtlich eingeschränkt und bei Verschlüsselung verboten.
  • Wenn du selbst funken willst: Informiere dich über die Amateurfunk-Lizenz (z. B. Klasse E oder A), ihre Voraussetzungen und die erlaubten Frequenzbereiche.

ADS-B

ADS‑B (Automatic Dependent Surveillance–Broadcast) ist ein System, bei dem Flugzeuge automatisch ihre Position, Geschwindigkeit und andere Flugdaten über Funk auf 1090 MHz an andere Flugzeuge und Bodenstationen senden. Es basiert auf GPS-Daten und ermöglicht eine kontinuierliche, automatische Überwachung des Luftverkehrs ohne Radar.

flugzeug

Dies sind einige online Dienste, die du legal nutzen kannst ► www.adsbexchange.comwww.flightradar24.comflightaware.comopensky-network.orgplanefinder.net

Meine Einschätzung: Empfangen = offiziell laut TTDSG für Privatleute nicht erlaubt. Weitergeben, veröffentlichen = auf keinen Fall

§ 5 TDDDG / TTDSG – Was sagt das Gesetz?

Der Wortlaut von § 5 TDDDG lautet:

„Mit einer Funkanlage … dürfen nur solche Nachrichten abgehört oder … zur Kenntnis genommen werden, die für den Betreiber der Funkanlage, für Funkamateure …, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.“ (Gesetze im Internet)

  • Nachrichten, die nicht in diese Kategorien fallen, dürfen auch bei unbeabsichtigtem Empfang nicht weitergegeben werden — sowohl Inhalt als auch der Umstand des Empfangs sind geheimhaltungspflichtig. (Gesetze im Internet)
  • Wer gegen das Abhörverbot verstößt, kann sich strafbar machen (§ 27 TDDDG). (Buzer)

Gesetzesgrundlage

Den vollständigen Gesetzestext findest du z. B. hier: § 5 TDDDG (Gesetze im Internet)

Weitere Quellen

Quelle Beitrag zum Thema
TTDSG – Abhörverbot & Geheimhaltungspflicht Gesetzliche Grundlage für Einschränkungen beim Abhören und Weitergeben von Funkkommunikation (PwC Legal)
Beschreibung von ADS‑B (Funktionsweise, Frequenz 1090 MHz) Technische Grundlagen, dass ADS‑B ein öffentlicher, unverschlüsselter Broadcast ist (Wikipedia)
Erfahrungsberichte privater ADS‑B‑Empfänger in Deutschland Hinweise, dass Empfang und Dekodierung in der Praxis genutzt werden (e-duft)
Diskussionen über Legalität und rechtliche Behandlung von ADS-B in Deutschland Zeigen juristische Unsicherheit, insbesondere bei Weitergabe / Veröffentlichung (pilotundflugzeug.de)

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